Die Ausgabe der Angelerlaubnisscheine für unsere Vereinsgewässer wird immer mit dem Termin zum Anangeln ( 01.Mai ) verbunden. Hier kann sich jedes Mitglied , welches seinen Jahresbeitrag überwiesen hat, seinen Angelerlaubnisschein auf dem Vereinsgelände ausgeben lassen.
Alternativ ist eine Barzahlung der Mitgliedsbeitrag am Anangeltag ( 01.Mai) möglich. Ein Angelerlaubnisschein wird dann ausgestellt.
Die Rückgabe des Angelerlaubnisschein muss bis zum 31.01 des Folgejahres an den Vorstand erfolgen. Auch wenn im laufenden Jahr kein Fisch gefangen wurde.
gemäß Vorstandsbeschluss vom 16.01.2026 wird die Ausgabe der vergünstigten Kanalkarten durch unseren Verein mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Ab sofort gilt:
Bitte besorgt euch eure Kanalkarten eigenständig über die Hejfish-App.
Diese Entscheidung ist verbindlich und wurde ohne Übergangsregelung getroffen.