Die Ausgabe der Angelerlaubnisscheine für unsere Vereinsgewässer wird immer mit dem Termin zum anangeln ( 01.Mai ) verbunden. Hier kann sich jedes Mitglied , welches seinen Jahresbeitrag überwiesen hat, seinen Angelerlaubnisschein auf dem Vereinsgelände ausgeben lassen.
Alternativ ist eine Barzahlung der Mitgliedsbeitrag am Anangeltag ( 01.Mai) möglich. Ein Angelerlaubnisschein wird dann ausgestellt.
Die Rückgabe des Angelerlaubnisschein muss bis zum 31.01 des Folgejahres an den Vorstand erfolgen. Auch wenn im laufenden Jahr kein Fisch gefangen wurde.
Jedes Mitglied im Angelverein kann sich eine ermäßigte Jahreskarte für den Elbe-Seitenkanal ausstellen lassen. Diese kostet im Jahr 2025 25 Euro. Hierfür benötigt man einen Mitgliederausweis die Zahlung erfolgt per Überweisung auf unser Vereinskonto.
Zum Erwerb links auf Kanalkarte klicken und Anfrage stellen !
Nach Prüfung bekommt man eine E-Mail zurück in der sich die Angelberechtigung zum Ausdrucken befindet. Diese muss dann ausgedruckt werden und mit dem Mitgliederausweis ans Gewässer genommen werden. Die Rückgabe der Fangkarte erfolgt per Mail bis zum 31.12 an den Angelverband Niedersachsen